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   BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 536.94   

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BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 536.94 (https://dejure.org/1994,11790)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 9 B 536.94 (https://dejure.org/1994,11790)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 9 B 536.94 (https://dejure.org/1994,11790)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises - Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei der Klärung der Frage nach der deutschen Volkszugehörigkeit im Zusammenhang mit den Vertreibungen zu Beginn des Jahres 1945

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1991 - 12 A 10893/91

    Deutschen Volksliste; Deutsche Volkszugehörigkeit; Angehöriger der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 536.94
    Abgesehen davon, daß ein freiwilliger Beitritt nicht erwiesen sei (der Zeitpunkt des Beitritts spreche deutlich dagegen, siehe OVG Koblenz, Urteil vom 8. Oktober 1991 - 12 A 10893/91 - NJW 1992, 1781), falle er zeitlich zusammen mit dem Beginn der im Januar 1945 einsetzenden Vertreibungsmaßnahmen, einem Zeitpunkt, zu dem ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht mehr verlangt werden könne.

    Es bezieht sich für seine Auffassung, daß ein freiwilliger Beitritt des Vater des Klägers zu 1 zur polnischen Exilarmee nicht nachgewiesen sei, in einem kurzen Klammerzusatz lediglich auf ein in NJW 1992, 1781 veröffentlichtes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 1991, in dem es unter Hinweis auf ein seinem Inhalt nach nicht näher erläutertes Protokoll des Rechtsausschusses der Arbeitsgemeinschaft der Flüchtlingsverwaltungen vom 19./20. März 1987 heißt, es sei aus Zeugenaussagen bekannt, daß ab Januar 1945 Personen aus der Abteilung 3 der Deutschen Volksliste geschlossen in die Anders-Armee eingezogen worden seien, ohne daß ihnen eine individuelle Entscheidungsmöglichkeit verblieben sei.

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 536.94
    Die Frage ist rechtserheblich, weil in einem freiwilligen Beitritt zur polnischen Exilarmee, sofern er vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erfolgt ist, ein Bekenntnis zum polnischen Volkstum und damit gegen die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum liegt (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70) und die allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in dem hier in Rede stehenden Teil Polens frühestens am 12./14. Januar 1945 mit dem Beginn der sowjetischen Winteroffensive einsetzten (Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 472.93 -).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93

    Staatsangehörigkeit - Deutsche Volksliste

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 536.94
    Allerdings liegt die gerügte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht vor, nach der sich die deutsche Volkszugehörigkeit auch im Rahmen des § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG nach § 6 BVFG a.F. richtet und das in dieser Hinsicht erforderliche Bekenntnis zum deutschen Volkstum kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vorgelegen haben muß (Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - DÖV 1967, 93; Beschluß vom 11. März 1993 - BVerwG 9 B 100.92 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - DVBl 1994, 924).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 472.93

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 536.94
    Die Frage ist rechtserheblich, weil in einem freiwilligen Beitritt zur polnischen Exilarmee, sofern er vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erfolgt ist, ein Bekenntnis zum polnischen Volkstum und damit gegen die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum liegt (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70) und die allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in dem hier in Rede stehenden Teil Polens frühestens am 12./14. Januar 1945 mit dem Beginn der sowjetischen Winteroffensive einsetzten (Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 472.93 -).
  • BVerwG, 06.10.1966 - I C 28.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 536.94
    Allerdings liegt die gerügte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht vor, nach der sich die deutsche Volkszugehörigkeit auch im Rahmen des § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG nach § 6 BVFG a.F. richtet und das in dieser Hinsicht erforderliche Bekenntnis zum deutschen Volkstum kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vorgelegen haben muß (Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - DÖV 1967, 93; Beschluß vom 11. März 1993 - BVerwG 9 B 100.92 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - DVBl 1994, 924).
  • BVerwG, 11.03.1993 - 9 B 100.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 536.94
    Allerdings liegt die gerügte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht vor, nach der sich die deutsche Volkszugehörigkeit auch im Rahmen des § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG nach § 6 BVFG a.F. richtet und das in dieser Hinsicht erforderliche Bekenntnis zum deutschen Volkstum kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vorgelegen haben muß (Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - DÖV 1967, 93; Beschluß vom 11. März 1993 - BVerwG 9 B 100.92 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - DVBl 1994, 924).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 312.97

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Die für die deutsche Staatsangehörigkeit des Großvaters des Klägers mütterlicherseits und für einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Kläger über seine Mutter bedeutsame Frage, wer als deutscher Volkszugehöriger im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG anzusehen ist, ist dahin geklärt, daß 6 BVFG a.F. anzuwenden ist (Urteil vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 217.58 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 2) und daß der für das Vorliegen eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum im Sinne dieser Bestimmung maßgebende Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen im Rahmen des § 1 Abs. 1 1. StARegG ebenfalls zugrunde zu legen ist (Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - DÖV 1967, 93; Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 B 32.92 - Beschluß vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 9 B 536.94 - s. auch Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 21.64 - BVerwGE 23, 274, 279).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 313.97

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für den

    Die für die deutsche Staatsangehörigkeit des Großvaters des Klägers mütterlicherseits und für einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Kläger über seine Mutter bedeutsame Frage, wer als deutscher Volkszugehöriger im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG anzusehen ist, ist dahin geklärt, daß § 6 BVFG a.F. anzuwenden ist (Urteil vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 217.58 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 2) und daß der für das Vorliegen eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum im Sinne dieser Bestimmung maßgebende Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen im Rahmen des § 1 Abs. 1 1. StARegG ebenfalls zugrunde zu legen ist (Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - DÖV 1967, 93; Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 B 32.92 - Beschluß vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 9 B 536.94 - s. auch Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 21.64 - BVerwGE 23, 274, 279) [BVerwG 24.02.1966 - I C 21/64].
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